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DATEV Connector

Verfügbar ab Q4 2026

Pipedrive-Deals und Rechnungen ohne Medienbruch nach DATEV übergeben.

Im Katalog ansehen →

Kurzanleitung

In 5 Minuten startklar

Verbindet Pipedrive und DATEV Unternehmen online. So richten Sie es ein:

  1. Im Partner-Portal DATEV Connector öffnen und Installieren klicken.
  2. Pipedrive autorisieren (OAuth) — es werden nur Deals, Organisationen und Produkte gelesen.
  3. DATEV-Mandantennummer und Sachkonten-Zuordnung eintragen.
  4. Ersten Testbeleg exportieren und in DATEV prüfen.

Fertig — der erste Beleg bzw. Abgleich läuft.

Funktionen

Was das Plugin kann

  • Automatischer Export gewonnener Deals als Rechnungsbeleg
  • Kontenrahmen SKR03/SKR04 wählbar, mit Zuordnung pro Produkt
  • Umsatzsteuer-Logik für EU-Reverse-Charge und steuerfreie Leistungen
  • Fehlerprotokoll pro Beleg mit erneutem Export ohne Duplikat
DSGVO-Datenblatt

Berechtigungen & DSGVO

Diese Pipedrive-Berechtigungen werden angefragt:

  • deals:read — Titel, Wert, Status und Produkte gewonnener Deals
  • organizations:read — Firmenname, Anschrift, USt-IdNr. für den Beleg
  • products:read — Artikel und Preise für die Positionszeilen

Datenflüsse

Belegdaten fließen ausschließlich von Pipedrive nach DATEV. Es werden keine Kontakt-E-Mails oder Notizen übertragen. Übertragung per TLS 1.2+, Verarbeitung in der EU (Frankfurt).

Auftragsverarbeiter

  • DATEV eG (Nürnberg, DE) — Zielsystem der Buchhaltung
  • Hetzner Online GmbH (Falkenstein, DE) — Hosting der Verarbeitung

Häufige Fragen

Werden Kundendaten in der Cloud gespeichert? +

Nein. Belege werden im Durchlauf verarbeitet und nach erfolgreichem Export nur als Protokoll-Metadaten (Beleg-ID, Zeitstempel) behalten.

Kann ich Sachkonten pro Produkt zuordnen? +

Ja, im Mapping-Schritt der Einrichtung — SKR03 und SKR04 werden unterstützt.

Was passiert bei einem Exportfehler? +

Der Beleg landet im Fehlerprotokoll und kann nach Korrektur ohne Dublette erneut exportiert werden.

Änderungen

  • 28. Mai 2026 Fix

    DATEV: Reverse-Charge korrigiert

    Die USt-Logik für EU-Reverse-Charge kennzeichnet Belege jetzt korrekt als steuerfrei.